Schlüsseldienst stornieren / absagen

By | August 19, 2019

Ist die Tür einmal ins Schloss gefallen, ohne das der Schlüssel in der Hand ist, dann kann dies durch die Zuhilfenahme eines Schlüsseldienstes schnell teuer werden. Der Schlüsselnotdienst ist schnell angerufen und bestellt. Doch was ist zu tun, wenn die Tür bis zum Eintreffen des Schlüsseldienstes auf anderem Wege geöffnet werden konnte und der Schlüsseldienst somit nicht mehr benötigt wird? Kann dieser dann einfach storniert werden?

Schlüsseldienst stornieren, absagen

Ohne Kosten geht es nicht

Grundsätzlich können Sie einen Schlüsseldienst selbstverständlich wieder stornieren. Eine Tür, die bereits offen ist, muss nicht noch einmal zusätzlich geöffnet werden. Sie sollten allerdings berücksichtigen, dass diese Stornierung nicht ganz ohne Kosten erfolgt. Dies hat folgende Gründe:

Mit der Beauftragung eines Schlüsseldienstes gehen Sie einen Vertrag ein. Dies ist auch der Fall, wenn die Beauftragung nur mündlich über das Telefon erfolgt ist. Wird dieser Vertrag nun vor der Erfüllung vom Auftraggeber wieder storniert, hat der Auftragnehmer das Recht, dafür eine Pauschale (Aufwandpauschale) in Rechnung zu stellen. So muss in der Regel der Anfahrtsweg bezahlt werden. Für die Öffnung der Tür, die ja nicht stattgefunden hat, wird der Schlüsseldienst jedoch keine Entschädigung verlangen. Diese Regelung funktioniert jedoch nur dann, wenn der Schlüsseldienst die Anfahrt, Abfahrt sowie die Öffnung der Tür mit separaten Gebühren belegt.

Verlangt der Schlüsseldienst hingegen einen festen Preis für seinen Einsatz, kann es sein, dass eine Einsatzpauschale (Leerfahrt ohne Türöffnung) gezahlt werden muss. Diese sollte bei maximal 60 Euro liegen.

Rechtzeitig stornieren und Zeugen nicht vergessen

Wichtig ist bei beiden Varianten jedoch immer, dass rechtzeitig und richtig storniert wird. Die Stornierung sollte persönlich erfolgen. Im besten Fall haben Sie eine Person zur Seite stehen, die die Stornierung bezeugen kann. Zudem sollte die Uhrzeit der Stornierung und der Name der Person notiert werden, bei der storniert wurde. Besonders die Uhrzeit kann entscheidend bei der Festlegung der Höhe der anfallenden Gebühr sein.

Schlüsseldienst stornieren / absagen
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