Muss ich Trinkgeld geben?

By | August 19, 2019

Im Dienstleistungsgewerbe stellt sich generell die Frage, ob ein Trinkgeld angemessen ist oder ob es sich bei einer außerordentlichen Honorierung der Leistung um eine Kann-Sache handelt. Während in der Gastronomie Trinkgeld üblich ist, trifft dieses Prinzip auf den Schlüsseldienst, den Postboten oder den Handwerker weniger zu. Doch Verbraucher die eine Dienstleistung außer der Reihe honorieren möchten, können dem Schlüsseldienst durchaus ein Trinkgeld zuteil werden lassen und sich neben der Begleichung ihrer Rechnung für einen guten Service, die schnelle Türöffnung und Freundlichkeit bedanken.

Schlüsseldienst Trinkgeld geben

Wenn Trinkgeld – wie viel ist angebracht?

Da es keine Verordnung über die Höhe von Trinkgeldern gibt und es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, kann der Verbraucher selbst entscheiden und sich dabei von seiner Zufriedenheit mit dem Service leiten lassen. Die Preise für einen Schlüsseldienst sind verhältnismäßig hoch und die Ausgabe, die der Verbraucher in seiner Not durch die verschlossene Tür tätigen muss, tritt außerplanmäßig auf. Dementsprechend sollte man sich von der 10% Regel, die beispielsweise in der Gastronomie und beim Friseur legitim ist nicht irritieren lassen. Legt der Schlüsseldienst eine Rechnung von 200 Euro vor, wird der Verbraucher nicht bereit sein, zusätzlich noch 20 Euro Trinkgeld zu geben. Fair ist es aber, wenn man den Betrag aufstockt und beispielsweise bei einer Rechnung von 198,80 auf 200,00 Euro aufrundet und sich den Restbetrag nicht herausgeben lässt.

Kunden drücken ihre Zufriedenheit mit einer Dienstleistung nicht durch den Festbetrag auf der Rechnung, sondern über die Gabe von Trinkgeld aus. Wer sehr schnell in seine Wohnung kommt, ein günstiges Angebot vom Schlüsseldienst erhält und obendrein einen freundlichen Mitarbeiter antrifft, kann seine Zufriedenheit durchaus über ein kleines Trinkgeld ausdrücken. Bei einer zu hohen Rechnung, bei Unfreundlichkeit des Schlüsseldienstes oder bei langen Wartezeiten kann man von der außerordentlichen Honorierung durchaus absehen und muss beim Trinkgeld Verzicht kein schlechtes Gewissen haben.

Muss ich Trinkgeld geben?
5 (100%) 3 votes